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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dalkowski Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Dalkowski Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH, Grünteweg 35, 26127 Oldenburg, und ihren Auftraggebern, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

§ 2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot von Dalkowski Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH schriftlich bestätigt wurde oder der Auftraggeber mit der Ausführung der Leistungen beginnt. Alle Angebote von Dalkowski Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 3 Leistungen von Dalkowski Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH

Dalkowski Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH bietet Dienstleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung an, darunter Planung, Beratung, Bauüberwachung sowie sonstige Ingenieurdienstleistungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Dalkowski Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitig gelieferte Informationen oder sonstige Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist Dalkowski Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatz zu verlangen.

§ 6 Leistungsfristen und Verzögerungen

Die von Dalkowski Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Bei Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verursacht wurden, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Dalkowski Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH haftet für Mängel der erbrachten Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung anzuzeigen.
Die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet Dalkowski Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH unbeschränkt.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere technische und betriebliche Informationen, die nicht allgemein zugänglich sind.

§9 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von Dalkowski Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH.